Lieferungs- und Zahlungsbedingungender Rolf Ramsperger Strahltechnik
1.a) Oberflächenbehandlungen werden nur zu den Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Rolf Ramsperger Strahltechnik ausgeführt.
b) Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn ihnen ausdrücklich widersprochen wird.

2. a) Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Überbringer anerkennt mit seiner Unterschrift ausdrücklich unsere Bedingungen.

3. a) Bearbeitungsschäden werden grundsätzlich abgelehnt, da Vorschäden bei Übernahme nicht erkennbar sind, insbesondere auf Verzug, Bruch und Verlust von Kleinteilen.
b) Durch Übergabe der bearbeiteten Gegenstände erlischt jegliche Haftung für Schäden, die durch evtl. Be-, Weiter- bzw. Verarbeitung entstehen. Dies gilt auch für nachfolgende Beschichtungen. Haftansprüche von Seiten des Auftraggebers oder Dritten in Bezug auf Nebenwirkungen z. B. Staub, Farbnebel oder Geruchseinwirkung etc. gehen zu Lasten des Auftraggebers.
c) Mit der Fertigstellung und Benachrichtigung des Auftraggebers geht die Gefahr auf diesen über.
d) Das Be- und Entladerisiko trägt der Auftraggeber auch bei Mithilfe durch unser Personal und Hebezeuge.

4. Terminvereinbarungen sind grundsätzlich unverbindlich, werden aber nach Möglichkeit eingehalten. Überschreitungen berechtigen zu keinerlei Forderungen durch Ausfallzeiten, Ersatzbeschaffungen etc.

5. Unsere Angebotspreise beruhen auf Erfahrungswerten. Da die Oberflächenbeschaffenheit oft sehr unterschiedlich ist, behalten wir uns das Recht vor, gegebenenfalls nach Aufwand abzurechnen.

6. a) Rechnungsstellung: nach Fertigstellung.
b) Zahlung: sofort, ohne jeden Abzug.
c) Bei einem Auftragswert unter €25,- berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von €2,50.
d) Der Auftragnehmer behält sich das Rückhalterecht bzw. Rückholrecht bei Nichterfüllung vor. Eine Aufrechnung mit evtl. bestehenden Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

7. a) Bei Benachrichtigung über die erfolgte Fertigstellung bitten wir um Abholung innerhalb einer Woche. b) Bei Nichtabholung innerhalb dieser Frist behalten wir uns vor, Lager und sonstige Kosten in Rechnung zu stellen.

8. Bestehende Bedingungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb 3 Tagen schriftlich Widerspruch erfolgt.

9. Erteilte Aufträge, welche auf Kundenwunsch oder aus technischen Gründen abgebrochen oder zurückgezogen werden, ist der Auftraggeber für die angefallenen Aufwendungen zur Unkostenerstattung in voller Höhe verpflichtet.

10. Bei Rücknahme erteilter Aufträge kann vom Auftragnehmer ein Schadenersatz in Höhe bis zu 20 % verlangt werden.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Ravensburg.

Stand: 21.08.2007